Wiethoff · Schüsseler · Architektur VFA

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Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke


Auftraggeber

Die Gutachtenerstattung erfolgt für private und gewerbliche Kunden, Kreditinstitute, Versicherungen sowie öffentliche Auftraggeber.

Anlässe für Bewertungen

Häufige Anlässe sind Veräußerungen und Erwerbsvorgänge, Erbangelegenheiten, Auseinandersetzungen von Eigentümergemeinschaften, Beleihungen durch Banken, Bausparkassen oder Versicherungen.

Verkehrswert

Die Ermittlung des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks bildet eine neutrale Basis bei Kauf oder Verkauf, Renditebetrachtungen und Vermögensauseinandersetzungen. „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§194 BauGB)

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